Kategorie Informationen & Tipps - 23. Juni 2015

Ihr Recht. Unser Auftrag.

Pünktlich zum Sommerreiseverkehr steht die neue Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) Reisenden von Bahn, Bus, Schiff und Flugzeug im Streitfall mit dem Verkehrsunternehmen zur Seite.

Herr B. kam mit einer 3,5 stündigen Verspätung am Zielbahnhof an. Daraufhin stellte er einen Antrag auf Entschädigung und übermittelte diesen mit den Originalbelegen an das Bahnunternehmen: „Aufgrund einer Verspätung reichte ich einen Antrag auf Entschädigung beim Bahnunternehmen ein. Da ich keine Rückmeldung erhielt wandte ich mich an die apf. Sie sorgte für eine rasche und einvernehmliche Lösung. Ich erhielt 50 Prozent des Ticketpreises rückerstattet.“

Insbesondere können sich Fahr- bzw. Fluggäste in folgenden Fällen an die apf wenden:

  • Entschädigung für Verspätungen
  • Erstattung und Entschädigung bei Ausfällen bzw. Annullierung von Fahrten bzw. Flügen
  • Fehlende Informationen über die Rechte der Fahr- bzw. Fluggäste und Ansprüche auf diverse Hilfeleistungen
  • Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität

Missverständnisse passieren – deswegen greift die apf erst dann ein, wenn keine direkte Einigung mit dem betroffenen Verkehrsunternehmen erzielt werden konnte.

Frau W. buchte einen Flug von Varadero (Kuba) nach Wien. Vor dem geplanten Start wurde den Fluggästen mitgeteilt, dass sich der Abflug verzögern würde. Schließlich wurde der Flug abgesagt und die Fluggäste in das Hotel zurückgebracht: „Der Rückflug fand erst am nächsten Tag statt und wir kamen mit einer Verspätung von mehr als 26 Stunden in Wien an“. Die Fluglinie wurde daraufhin aufgefordert, die Ausgleichsleistung in Höhe von 600 Euro zu er-bringen, was jedoch zurückgewiesen wurde. „Durch die Vermittlung der apf wurden mir die 600 Euro schließlich doch überwiesen.“

Die apf ist die neue zentrale Servicestelle des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) für Beschwerden über alle Verkehrsmittel (Bahn, Bus, Schiff und Flugzeug). Das Online-Beschwerdeformular finden Sie unter www.passagier.at oder www.apf.gv.at  .

Für Rückfragen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen gerne auch telefonisch zur Seite: +43 1 5050707 DW (Bahn) – 710 DW (Bus) – 720 DW (Schiff) – 730 DW (Flug) – 740