Kategorie Mobilität - 12. Mai 2016

Automatisiertes Fahren – Verkehrsministerium schickt KFG-Novelle in Begutachtung

Klug: „Meilenstein für automatisiertes Fahren in Österreich“ – Novelle des Kraftfahrgesetzes soll noch im Sommer in Kraft treten

Mit einer Novelle des Kraftfahrgesetzes (KFG) schafft das Verkehrsministerium den rechtlichen Rahmen für automatisiertes Fahren in Österreich. Der Gesetzesentwurf, mit dem Tests der neuen Technologie unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht werden, geht heute in Begutachtung und soll bereits im Sommer in Kraft treten. „Die österreichische Autoindustrie hat hervorragende Vorarbeit am Gebiet des automatisierten Fahrens geleistet. Mit dem neuen Kraftfahrgesetz geben wir unseren Betrieben die Möglichkeit ihr Know-how unter realen Bedingungen weiterzuentwickeln. Damit stellen wir sicher, dass Österreich auch bei dieser Technologie ganz vorne mit dabei ist“, erklärt Verkehrsminister Gerald Klug.

Die geplanten Änderungen im Kraftfahrgesetz betreffen vor allem die Lenkerpflichten. Derzeit gilt, dass das Lenkrad während des Fahrens mit mindestens einer Hand festgehalten werden muss. Daher dürfen bestimmte Assistenzsysteme bzw. automatisierte Fahrsysteme nicht genutzt werden. Mit der neuen KFG-Novelle werden diese Regelungen überarbeitet und erstmals Möglichkeiten eingeräumt, Fahraufgaben an automatisierte Fahrsysteme zu übertragen. Die Bedingungen, unter denen automatisiertes Fahren erlaubt ist, werden durch eine Verordnung des Verkehrsministeriums genau geregelt. „Auch beim automatisierten Fahren hat die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer absolute Priorität. Fahrerlose Autos wird es auf unseren Straßen nicht geben – es muss jederzeit jemand hinter dem Steuer sitzen, der sofort korrigierend eingreifen kann, falls es zu gefährlichen Situationen kommt“, betont Klug.

Die Begutachtungsphase läuft bis zum 27. Mai. Die Novelle soll am 28. Juni dem Verkehrsausschuss des Nationalrates vorgelegt werden und soll, nach der Behandlung durch den Nationalrat (Anfang Juli) und dem Bundesrat (Mitte Juli), bereits Ende Juli in Kraft treten.