Kategorie Informationen & Tipps - 24. Oktober 2019

Die Sommerzeit endet am Sonntag – Diskussion um die Zeitumstellung jedoch nicht

An diesem Sonntag (27. Oktober) endet erneut die Sommerzeit. Wieder einmal werden die Zeiger um eine Stunde – von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr – zurückgestellt. Nachtschwärmende und Ausschlafende können sich über eine zusätzliche Stunde des nächtens freuen. Doch wie es mit der Zeitumstellung in der EU weitergeht, das ist derzeit völlig unklar.

Jean-Claude Juncker, der scheidende Kommissionspräsident, präsentierte vor einem Jahr einen Vorschlag der Kommission, den Österreich während seiner EU-Ratspräsidentschaft 2018 aufgriff und eine Debatte über eine mögliche Abschaffung der Zeitumstellung auf europäischer Ebene zwischen den Mitgliedstaaten der EU startete.

2021 stand als mögliches Datum eines Endes der halbjährlichen Umstellung im Raum. Ein Koordinationsprozess sollte initiiert werden, um ein neues harmonisiertes System im Binnenmarkt zu schaffen und um eine Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten – insbesondere unter Nachbarländern – bei der Wahl einer zukünftig ganzjährig geltenden Standardzeit zu gewährleisten.

Die Sache schien einfach und beschlossen. Zumal die EU-Kommission damals gerade die Ergebnisse einer öffentlichen Befragung verkündet hatte, wonach sich von 4,6 Millionen Teilnehmenden – davon allein drei Millionen aus Deutschland – mehr als 80 Prozent für eine Abschaffung der Zeitumstellung aussprachen. Auch das Europaparlament befürwortete mehrheitlich, die Umstellung 2021 abzuschaffen. Damit die vorgeschlagene Änderung in Kraft treten kann, müssen sich aber auch die EU-Staaten dahingehend einigen.

Welche Zeit die überall in der EU geltende werden soll, schlug die Kommission übrigens nicht vor. Ewige Sommerzeit oder doch Normal- respektive Winterzeit? In ihrem Entwurf war lediglich vorgesehen, dass die halbjährliche Umstellung abgeschafft werden soll. Die Staaten sollten selbst wählen können, welche Variante sie gerne ganzjährig hätten.

Zeit-Fleckerlteppich vermeiden

Seitdem ist die Befürchtung eines Zeitfleckerlteppichs (mehrere unterschiedliche Zeitzonen in der EU) nicht kleiner geworden. Oberste Priorität genießt das Thema derzeit freilich nicht, zumal die Kommission nach den heurigen EU-Parlaments-Wahlen noch mit ihrer Konstituierung beschäftigt ist. Ein nach wie vor chaotisch schwebendes Brexit-Verfahren tut sein Übriges.

Wesentlich für den Binnenmarkt ist in jedem Fall eine koordinierte Vorgangsweise, um eine zeitliche Zersplitterung in verschiedene Zeitzonen zu vermeiden. Andernfalls würden zwischenstaatliche Zeitunterschiede den Handels- und Personenverkehr erheblich beeinträchtigen.

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Weitere Beratungen seitens der EU-Staaten scheinen notwendig. Momentan hat Finnland den Ratsvorsitz inne und es ist erstaunlich, dass mit der Kommission nicht über eine Überarbeitung des ursprünglichen Richtlinienvorschlags beraten wird (insbesondere eine Folgenabschätzung angeregt wird), zumal es Finnland war, welches dieses Thema seit Jahren immer wieder auf der Ebene des Rats der EU auf die Tagesordnung setzen ließ.

In der gesamten EU wurde bisher am letzten März-Sonntag an der Uhr gedreht – und am letzten Sonntag im Oktober wieder zurück. Eingeführt wurde die Sommerzeit 1973 in Europa anlässlich der Ölkrise und mit dem Hintergrund, Energie zu sparen. Mit der Zeitverschiebung sollte eine Stunde Tageslicht für Unternehmen und Haushalte gewonnen werden. Frankreich machte damals den Anfang.

Österreich beschloss die Einführung erst 1979 wegen verwaltungstechnischer Probleme und weil man eine verkehrstechnische Harmonisierung mit der Schweiz und Deutschland wünschte. Diese beiden Länder führten die Sommerzeit erst 1980 ein. Allerdings gab es in der Alpenrepublik bereits im Ersten Weltkrieg schon einmal die Sommerzeit. Im Jahr 1916 galt sie für die Monarchie vom 1. Mai bis 30. September, wurde dann aber wiedereingestellt. Ein zweiter – auf Dauer erfolgloser – Versuch wurde in den Jahren 1940 bis 1948 unternommen.

INFObox: Als Sommerzeit wird die gegenüber der Zonenzeit meist um eine Stunde vorgestellte Uhrzeit bezeichnet, welche während eines bestimmten Zeitraums im Sommerhalbjahr (und oft auch etwas darüber hinaus) als gesetzliche Zeit dient. Eine solche Regelung wird fast nur in Ländern der gemäßigten Zonen angewandt. Die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt jeweils am letzten Sonntag im März um 2:00 Uhr MEZ, indem die Stundenzählung um eine Stunde von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt wird. Sie endet jeweils am letzten Sonntag im Oktober um 3:00 Uhr MESZ, indem die Stundenzählung um eine Stunde von 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr zurückgestellt wird.