Kategorie Mobilität - 18. Juni 2019

EuGH kippt deutsche Pkw-Maut

EU-Richter sehen Verstoß gegen Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am Dienstag sein mit Spannung erwartetes Urteil zur deutschen Pkw-Maut verkündet. Die Luxemburger Richter haben entschieden, dass das geplante Mautmodell nicht hält. Es verstoße gegen EU-Recht, weil es ausländische Fahrzeughalter benachteilige.

„Diese Abgabe ist diskriminierend, da ihre wirtschaftliche Last praktisch ausschließlich auf den Haltern und Fahrern von in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Fahrzeugen liegt“, stellten die EU-Richter fest.

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Deutschland wollte die Pkw-Maut ab Oktober 2020 einheben. Geplant war, dass alle Besitzer von in Deutschland zugelassenen Autos dann eine Jahresmaut hätten zahlen müssen. Die Infrastrukturabgabe, wie die Maut offiziell heißt, hätte für die Nutzung von Autobahnen und Bundesstraßen erhoben werden sollen. Die Preise waren von der Größe des Motors und von der Umweltfreundlichkeit des Fahrzeugs abhängig. Maximal 130 Euro hätten fällig werden sollen. Deutsche Autofahrer sollten aber zugleich bei der Kfz-Steuer entlastet werden.

Österreich sieht Diskriminierung & bekommt Recht

Österreich erhob vor dem EuGH in Luxemburg 2017 eine Vertragsverletzungsklage, weil es die Regelung aufgrund der Entlastung deutscher Fahrzeughalter für diskriminierend hält. In dem Verfahren wurde Österreich von den Niederlanden unterstützt.

Hinsichtlich des freien Warenverkehrs stellte der Gerichtshof fest, dass die deutsche Pkw-Maut geeignet sei, den Zugang von Erzeugnissen aus anderen Mitgliedstaaten zum deutschen Markt zu behindern. Auch stellt der Gerichtshof fest, dass die strittigen Maßnahmen geeignet seien, den Zugang von aus einem anderen EU-Staat stammenden Dienstleistungserbringern und -empfängern zum deutschen Markt zu behindern.

Dagegen entschieden die EU-Richter, dass die Modalitäten der Ausgestaltung und des Vollzugs der Infrastrukturabgabe entgegen dem Vorbringen Österreichs nicht diskriminierend seien. Dabei handelt es sich um die stichprobenartige Überwachung, die etwaige Untersagung der Weiterfahrt mit dem betreffenden Fahrzeug, die nachträgliche Erhebung der Infrastrukturabgabe, die mögliche Verhängung eines Bußgelds sowie die Zahlung einer Sicherheitsleistung.

Österreich hatte im Jahr 2017 beim EuGH geklagt. Im Februar 2019 hatte der Generalanwalt des Gerichtshofs vorgeschlagen, Österreichs Klage abzuweisen. Der Vorschlag des Generalanwalts war für die Richter nicht bindend, in rund 80 Prozent der Fälle folgen die Richter allerdings seiner Rechtsansicht.

Verkehrsminister Andreas Reichhardt äußerste sich zum Urteil des EuGH folgendermaßen: „Als überzeugter Europäer halte ich dieses Urteil im Sinn eines funktionierenden Binnenmarktes und fairen Wettbewerbs für ein richtiges Signal – auch im Hinblick auf andere Bereiche.“ Auch bedanke er sich bei seinen Vorgängern Jörg Leichtfried und Norbert Hofer, die ein Einbringen sowie die Weiterführung dieses Verfahrens ermöglicht haben.

Nach den Worten des deutschen Verkehrsministers Andreas Scheuer ist die deutsche Pkw-Maut in ihrer jetzigen Form nun „vom Tisch“. Das Urteil des EuGH sei „zu respektieren und zu akzeptieren“, sagte Scheuer am Dienstag in München.