Kategorie Mobilität - 1. März 2017

FAQ: E-Mobilität – Wie komme ich zur Förderung?

Elektroautos sind besser für die Umwelt und damit gesünder für uns alle. Warum also sind nicht nur noch E-Autos auf den Straßen? Die häufigsten Kritikpunkte sind der Preis der Autos und die Reichweite bzw. die fehlende Ladeinfrastruktur. Deswegen investieren das Verkehrsministerium (bmvit), das Umweltministerium und die Automobilimporteure gemeinsam 72 Millionen Euro in Elektromobilität. Das Maßnahmenpaket umfasst Unterstützung für den Kauf von E-Autos, den Aufbau von E-Ladestationen und eine eigene Nummerntafel für E-Autos.

Welche Fördermöglichkeiten gibt es für Privatpersonen?

Der Kauf von privaten PKW, die ausschließlich mit Elektroantrieb oder einem Brennstoffzellenantrieb ausgestattet sind, wird mit 4.000 Euro gefördert – so genannte Plug-in Hybride mit 1.500 Euro. Diese Beträge setzen sich aus einem Bundesanteil von 2.500 Euro pro Fahrzeug für Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge und einem E-Mobilitätsbonusanteil in der Höhe von 1.500 der Automobilbranche zusammen. Bei Plug-In Hybriden teilt sich die Fördersumme zu je 750 Euro auf Bund und Automobilbranche auf.

Seit 1. März 2017 sind die Online-Registrierung sowie die Einreichung von Förderanträgen via www.umweltfoerderung.at möglich. Nach erfolgreicher Registrierung muss innerhalb von 24 Wochen der Antrag gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Fahrzeuge mit Rechnungsdatum vor dem 1. Jänner 2017 nicht gefördert werden und die Rechnung zum Zeitpunkt der Einreichung nicht älter als sechs Monate sein darf.

Außerdem gilt: Die vollelektrische Reichweite des PKW muss mindestens 40 Kilometer betragen und der Brutto-Listenpreis (Basismodell ohne Sonderausstattung) des PKW darf 50.000 Euro nicht überschreiten. Zu guter Letzt muss das geförderte Fahrzeug ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern gespeist werden.

Ganz konkret: Bei der Anschaffung welcher Fahrzeuge kann ich um eine Förderung ansuchen?

Eine Aufzählung der Fahrzeuge, die gefördert werden können, finden Sie hier. Welche Dokumente Sie für eine Antragsstellung brauchen und wie das 2-stufige Verfahren abläuft erfahren Sie hier.

Wird auch der Privatkauf von E-Gebrauchtfahrzeugen gefördert?

Nein, bei dem Paket handelt es sich um eine Neufahrzeugförderung. Gebrauchte Fahrzeuge sind nicht inbegriffen, nur Neufahrzeuge mit einem Kaufdatum ab dem 1. Jänner 2017 können gefördert werden. Eine rückwirkende Beantragung ist daher nicht möglich.

Werden auch E-Zweiräder gefördert?

Ja, das große E-Mobilitätspaket beinhaltet auch eine Förderung für E-Mopeds und E-Motorräder. Neben der Förderung des Verkehrs- und Umweltministeriums von bis zu 375 Euro (Bundesanteil) wird der Kauf eines E-Mopeds oder eines E-Motorrads seit dem 1. Jänner 2017 vom jeweiligen Importeur mit 375 Euro zusätzlich unterstützt. Somit kann um bis zu 750 Euro angesucht werden. E-Räder, die schneller als 25km/h fahren und eine Motorleistung von über 600 Watt haben, gelten rechtlich als Moped und sind somit auch förderbar. Der Bundesanteil kann online ebenfalls seit dem 1. März 2017 nach Kauf eines E-Mopeds oder E-Motorrades und Abzug des E-Bonusanteils des Zweiradimporteurs (Rechnungsdatum ab 1. Jänner 2017) via www.umweltfoerderung.at, beantragt werden.

Wird auch der private Kauf eines E-Bikes gefördert?

Nein, eine Förderung für E-Bikes (mit weniger als 600 Watt Leistung) ist derzeit nur für Betriebe und Gemeinden vorgesehen.

Wie lange kann ich um eine Förderung für E-Fahrzeuge ansuchen?

Die Förderung läuft von 1. März 2017 bis Ende 2018. Insgesamt können mit dem Paket rund 16.000 zusätzliche E-Autos auf die Straße gebracht werden. Die konkrete Anzahl der geförderten E-Fahrzeuge hängt beispielsweise vom Verhältnis rein elektrische Fahrzeuge zu Plug-In Hybride ab, weil unterschiedliche Fördersätze angwendet werden.

Gibt es Fördermöglichkeiten für Betriebe, Gemeinden und Vereine?

Ja, Betriebe, Gebietskörperschaften und Vereine werden beim Ankauf von E-Fahrzeugen ebenfalls unterstützt: Sie werden mit 3.000 Euro für Fahrzeuge mit reinem Elektroantrieb bzw. 1.500 Euro bei Plug-in Hybriden gefördert. Darüber hinaus gibt es auch Förderungen für weitere Fahrzeugklassen, wie zum Beispiel E-Nutzfahrzeuge oder E-Busse.

Grüne statt schwarze Ziffern und Buchstaben: Was steckt hinter der neuen „E-Nummerntafel“?

Auch die rechtlichen Rahmenbedingungen werden an den Ausbau der Elektromobilität angepasst. Mit eigenen Nummerntafeln (statt den normalerweise schwarzen Ziffern und Buchstaben werden grüne auf weißem Grund eingesetzt) werden rein elektrisch betriebene Fahrzeuge und Brennstoffzellenfahrzeuge auf einen Blick erkennbar sein. Damit können Länder, Städte und Gemeinden einfach und schnell zusätzliche Anreize schaffen.

Eine Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) ermöglicht in Zukunft Ausnahmen vom Halte- und Parkverbot für E-Fahrzeuge während des Ladens. Mit einer einheitlichen Zusatztafel, auf der ein Ladekabel abgebildet ist, können diese Ausnahmen für E-Fahrzeuge unkompliziert eingerichtet werden. So können zum Beispiel auch eigene Parkplätze für E-Autos geschaffen und die Einhaltung einfach kontrolliert werden.

Die neuen Nummerntafeln werden mit 1. April 2017 eingeführt und können bei der Zulassungsstelle ausgetauscht werden. Die Kosten für die Kennzeichen sind 21 Euro. Als Wechselkennzeichen ist eine E-Kennzeichentafel nur möglich, wenn beide Fahrzeuge rein elektrisch betriebene Fahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge sind.

 

Welche Möglichkeiten bietet das Maßnahmenpaket – neben der Anschaffung von E-Fahrzeugen – noch?

Mit dem E-Mobilitätspaket werden auch Anreize zum Ausbau einer flächendeckenden Ladeinfrastruktur gesetzt. Der Bau von öffentlich zugänglichen Schnellladestationen wird mit 10.000 Euro pro Ladestation gefördert. Für Privatpersonen steht, als Bonus zum Kauf von Elektroautos, eine Förderung von 200 Euro für die Anschaffung einer Wallbox (bis 22 Kilowatt) oder eines intelligenten Ladekabels zur Verfügung. Darüber hinaus wird auch der Ausbau der E-Ladeinfrastruktur an Bahnhöfen und Autobahnen durch ÖBB und ASFINAG vorangetrieben.

Sind Elektroautos wirklich umweltfreundlicher?

Diese Frage kann eindeutig mit „Ja“ beantwortet werden. In einer im Juni 2016 veröffentlichten Studie des Umweltbundesamtes wurden Treibhausgas-Emissionen, Luftschadstoffemissionen und der Energiebedarf von Benzin-, Diesel-, Hybrid- Plug-In Hybrid und rein elektrischen Fahrzeugen verglichen. Dabei wurden die Umweltauswirkungen während des gesamten Lebenszyklus der Fahrzeuge, also von der Produktion über den Betrieb bis zur Entsorgung, betrachtet. In beiden betrachteten Varianten, mit Ökostrom als auch mit dem durchschnittlichen österreichischen Strommix, liegen reine Elektrofahrzeuge klar vorne. Besonders deutlich fiel der Vorteil aus, wenn der Strom aus erneuerbaren Energieträgern – wie Wind, Sonne, Bioenergie oder Wasserkraft – stammt.

Kann der gestiegene Energiebedarf beim Umstieg auf Elektroautos überhaupt bewältigt werden?

Ja, vor allem da der Umstieg nicht von einem auf den anderen Tag passieren wird. Hier eine einfache Modellrechnung: Der Durchschnittsverbrauch eines rein elektrischen Fahrzeugs pro 100 Kilometer ist großzügig betrachtet rund 20 kWh. Ausgehend von einer Jahresfahrleistung von 10.000 Kilometern entspricht eine 100% Umstellung des PKW-Fahrzeugbestands (auf bis dahin ca. fünf Mio. E-PKW) einem zusätzlichen Strombedarf von 10 TWh. Auf Basis des derzeitigen Jahresenergiebedarfs von 70 (+10) TWh entspricht das einem zusätzlichen Energiebedarf von rund 14%. Diese Umstellung ist jedoch über einen Zeitraum von ca. 25 Jahren zu betrachten, da der gesamte PKW-Fahrzeugbestand trotz zukünftig hoher E-Neuzulassungen Schritt für Schritt über viele Jahre erneuert wird. Einhergehend mit weiteren Trends in der Mobilität wie Carsharing oder Automatisierung ist daher der Umstieg in jedem Fall zu bewältigen.

Faktenblatt: Förderpaket Elektromobilität

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Wo steht Österreich im europäischen Vergleich bei E-Fahrzeugzulassungen und Ladeinfrastruktur?

Mit Ende 2016 waren knapp 12.000 zugelassene elektrifizierte PKW (rein elektrisch, Plug-In Hybrid, Wasserstoff) auf Österreich Straßen unterwegs, bei den Neuzulassungen im Jahr 2016 ist Österreich mit 3.826 rein elektrischen Fahrzeugen (BEV) immerhin auf Platz drei in Europa nach Norwegen und Island, innerhalb der EU-28 sogar an erster Stelle. Trotzdem ist der Abstand insbesondere zu Norwegen noch immer beträchtlich. Im Ende Oktober veröffentlichten EU-Ländervergleich (Transport Scoreboard 2016) belegt Österreich beim Vergleich der E-Ladepunkte europaweit den dritten Platz.

Es sind nur wenige Modelle verfügbar, die viel teurer als konventionelle Fahrzeuge sind. Wird hier ein Luxussegment unterstützt?

Mit Stand 2016 sind im PKW-Bereich in Österreich 17 rein batterieelektrische (BEV) und 15 Plug-In Hybride (PHEV) verfügbar. Wesentlich für die weitere Marktentwicklung sind natürlich eine viel größere Modellvielfalt und auch sinkende Fahrzeugpreise. Im Nutzfahrzeugbereich kommt somit Bewegung in den Markt. Schon heute sind E-Fahrzeuge trotz höherer Anschaffungskosten über den Lebenszyklus hinweg teilweise günstiger als konventionelle PKW. Viele Expertinnen und Experten gehen innerhalb der nächsten Jahre, bis spätestens 2025, von einer Kostengleichheit aus. Dem bmvit ist es wichtig, sowohl wie seit vielen Jahren im Bereich der Forschungsförderung, als auch aktuell beim Markthochlauf sicherzustellen, dass Österreich bei diesen Entwicklungen ganz vorne mitspielt.

Fehlt es an ausreichender Ladeinfrastruktur in Österreich?

Im Ende Oktober veröffentlichten EU-Ländervergleich (Transport Scoreboard 2016) belegt Österreich beim Vergleich der E-Ladepunkte europaweit den dritten Platz. Wir haben schon jetzt vor allem im Vergleich zur Anzahl der vorhandenen Fahrzeuge eine sehr gute flächendeckende Grundausstattung mit Ladeinfrastruktur. Alle österreichischen Betreiber arbeiten auch intensiv daran, dass sie zukünftig besser und einfacher für alle nutzbar ist. Untersuchungen zeigen, dass ungefähr 85-95 Prozent des Aufladens im privaten Bereich, also zu Hause oder am Arbeitsplatz, stattfindet. Dennoch muss natürlich auch die öffentliche Ladeinfrastruktur nachverdichtet werden, um Österreich bis 2020 elektrofit zu machen. Mit der Initiative Elektromobilität verpflichten sich daher auch die ÖBB und die ASFINAG zum Aufbau öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an Bahnhöfen sowie auf Autobahnen und Schnellstraßen. Außerdem haben eine Reihe von Bundesländern, darunter auch Wien, bereits ambitionierte Ausbaupläne für die nächsten zwei bis drei Jahre präsentiert.

Teurer Ladevorgang im öffentlichen Raum?

Öffentliche Ladeinfrastruktur wirtschaftlich zu betreiben, ist immer noch sehr schwierig. Je weiter man sich von der Heimladeoption entfernt, desto höher wird der eingestellte Preis des Ladestationsbetreibers sein, um diese Kosten zu decken. Trotzdem wächst der Markt, nicht nur hinsichtlich der Ladestationen, sondern auch in Bezug auf die Anzahl der Unternehmen, die Ladeservices anbieten. Dementsprechend gibt es viele verschiedene Tarife und sobald ein Anbieter zu hohe Preise verlangt, dürfte er mit seinem Angebot weniger erfolgreich sein.