Kategorie Mobilität - 23. September 2019

Was bedeutet die Insolvenz von Thomas Cook für Urlaubende?

UPDATE 26. September 2019

Wichtiger Hinweis für betroffene Reisende der Insolvenz der Thomas Cook Austria AG:

  • Kontaktieren Sie bitte die vom Abwickler Allianz Versicherung / AWP P&C S.A. Österreich / Allianz Travel, eingerichtete 24h-Hotline: +43 1 525 03 6853
  • Weiterführende Informationen über Ansprüche für betroffene Reisende
  • Für österreichische Staatsbürger, die sich im Ausland in einer unmittelbaren Notlage befinden und Unterstützung vor Ort benötigen, stehen die jeweils zuständigen Österreichischen Botschaften und Konsulate bereit. Kontaktdaten auf der Website des Außenministeriums oder über die Auslandsservice App.

UPDATE 25. September 2019

  • Konkurs angemeldet haben neben dem Mutterkonzern in Großbritannien nun auch die Tochterunternehmen in Deutschland und Österreich.
  • Bei Pauschalreisen sollten Urlauber über die Pflichtversicherung ihr Geld zurückbekommen. Für Österreich ist die weiterhin die AWP P&C S.A. Tel.: 01 525 03 6853 Mail: thomascook.at@allianz.com der Insolvenzabwickler.
  • Zur britischen Thomas Cook gehört auch die Fluglinie Condor. Sie ist derzeit nicht von der Insolvenz betroffen, sondern fliegt weiterhin im regulären Betrieb.

Das britische Reiseunternehmen Thomas Cook ist insolvent. Weltweit sitzen nach der Pleite des britischen Reiseveranstalters geschätzt 600.000 Touristen fest. Das österreichische Außen- und Verkehrsministerium (BMEIA und BMVIT) sind dazu in intensivem Kontakt miteinander.

© apa

Konkurs angemeldet hat bis dato lediglich der Mutterkonzern in Großbritannien. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass sich die Insolvenz auch auf die Österreich-Niederlassung Thomas Cook Austria AG auswirken wird.

Dennoch könnten tausende österreichische Urlauber tangiert sein: Zu momentan verreisten Personen kommen Buchungen für bevorstehende Reisen hinzu. Bei Pauschalreisen sollten Urlauber über die Pflichtversicherung ihr Geld zurückbekommen.

Wer sich gerade auf Pauschalurlaub – gebucht bei Thomas Cook – befindet, ist abgesichert. Notwendige Aufwendungen für eine allfällige Rückreise sind durch die Insolvenzabsicherung des Reiseveranstalters und damit von dessen Versicherung zu ersetzen. Die schon verreisten Urlauber sollten den sogenannten Sicherungsschein ihres Urlaubs suchen. Darin steht, welche Versicherung im Fall einer Pleite des Veranstalters der Ansprechpartner ist – das ist die derzeit wichtigste Information.

Aufgrund der Pauschalreiserichtlinie der EU sind Kunden europäischer Reiseveranstalter für den Fall der Insolvenz abgesichert. Für Österreich ist die AWP P&C S.A. (Pottendorfer Straße 23-25, A-1120 Wien, Telefon: +43 1 525 03-0, E-Mail: service@allianz-assistance.at) der Insolvenzabwickler. Die betroffenen Reiseveranstalter haben zum Teil ihre Hauptsitze in Deutschland, daher gelten die Informationen des bei der Buchung ausgehändigten Sicherungsscheins mit Angaben zum jeweiligen Versicherungsunternehmen.

Für noch nicht angetretene Reisen gilt dasselbe Prozedere. Falls wegen der Insolvenz hier bereits bezahlte Urlaube ausfallen, sollten Reisenden ebenfalls den Sicherungsschein raussuchen, die zuständige Versicherung kontaktieren und die Erstattung der bereits geleisteten Zahlungen beantragen.

Zur britischen Thomas Cook gehört auch die Fluglinie Condor. Sie ist jedoch derzeit nicht von der Insolvenz betroffen, sondern fliegt weiterhin im regulären Betrieb. Allerdings wird Condor laut Website jene Konsumenten, die eine Reise bei Thomas Cook, Neckermann, Oeger Tours, Air Marin und Bucher Reisen gebucht haben, am 23. und 24. September nicht auf ihren Flügen annehmen.

Für österreichische Staatsbürger in einer Notlage ist das Bürgerservice oder der Bereitschaftsdienst des Außenministeriums unter der Rufnummer +43 1 90115-4411 rund um die Uhr erreichbar. Für allgemeine konsularische Anfragen steht an Werktagen in der Zeit von 8:30 bis 17:00 Uhr die Rufnummer +43 1 90115-3775 zur Verfügung.