Kategorie Mobilität - 16. Januar 2016

Sechs Monate apf: 300.000 Euro Entschädigung für Reisende

Seit einem halben Jahr verhilft die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) Reisenden im Streit mit einem Bahn-, Bus-, Schiffs- oder Flugunternehmen zu ihrem Recht. Insgesamt 2.069 Beschwerden wurden bisher registriert. Mit Erfolgsraten von rund 95 Prozent im Bahnbereich und rund 86 Prozent im Flugverkehr konnte die neue Servicestelle für Fahrgäste alle Erwartungen bestätigen. Die apf erzielte insgesamt 293.694 Euro an finanziellen Entschädigungen für die Beschwerdeführenden.

„Für mich ist die apf eine wertvolle Ergänzung zu unserem Angebot im öffentlichen Verkehr: Wenn beim Reisen etwas schief geht, ist das ärgerlich genug. Die apf verhilft Reisenden rasch und unkompliziert zu einer finanziellen Entschädigung“, sagt Verkehrsminister Alois Stöger. Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der apf, betont: „Das Service der apf ist, anders als bei kommerziellen Anbietern, kostenlos und provisionsfrei. Das bedeutet, dass Passagiere immer den vollständigen Entschädigungsbetrag erhalten und auch im Erfolgsfall keine Provision zahlen müssen.“

Weitere Infos zur Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte finden hier.

INFObox: Die apf ist die zentrale Servicestelle des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (bmvit) für Beschwerden über alle Verkehrsmittel (Bahn, Bus, Schiff und Flugzeug). Das Online-Beschwerdeformular finden Sie unter passagier.at oder www.apf.gv.at. Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne auch telefonisch zur Seite: +43 1 5050707 DW (Bahn) – 710 DW (Bus) – 720 DW (Schiff) – 730 DW (Flug) – 740